Im April 2021 wurde bekannt, dass die Kontaktdaten von über 500 Millionen Facebook-Nutzer*innen öffentlich zugänglich gemacht wurden. Dies war das Ergebnis eines massiven Datenlecks, bei dem Namen, Telefonnummern und andere persönliche Informationen durch sogenanntes Scraping entwendet wurden. Doch was bedeutet dieses Datenleck für die betroffenen Nutzer? Können sie Schadenersatz verlangen, und wie sieht die Rechtslage nach der DSGVO aus?
DSGVO Schadenersatz: Kann man für den Datenmissbrauch entschädigt werden?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt den betroffenen Personen unter bestimmten Umständen das Recht auf Schadenersatz. Konkret regelt Artikel 82 der DSGVO, dass Nutzer einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihre personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise verarbeitet werden. Doch im Fall des Facebook-Datenlecks gab es bislang noch keine klare Entscheidung, ob der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten bereits ausreicht, um Schadenersatz zu verlangen.
Der Rechtsstreit um das Facebook-Datenleck
Der Skandal um das Facebook-Datenleck löste einen jahrelangen Rechtsstreit aus, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging. In Deutschland wurden tausende Klagen eingereicht, da viele betroffene Nutzer der Ansicht waren, dass sie für den Verlust ihrer persönlichen Daten eine Entschädigung fordern können. Eine der zentralen Fragen, die der BGH zu klären hatte, war, ob der bloße Kontrollverlust über die Daten für einen Anspruch auf Schadenersatz ausreicht oder ob ein zusätzlicher Schaden, wie etwa ein Hackangriff, nachgewiesen werden muss.
Der BGH orientierte sich dabei an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und entschied, dass ein Kontrollverlust über die eigenen Daten bereits einen Schadenersatzanspruch begründen kann (Urteil vom 18.11.2024, Az. VI ZR 10/24). Das bedeutet, dass auch dann Schadenersatz verlangt werden kann, wenn keine weiteren nachweisbaren Schäden, wie ein Hackerangriff, vorliegen.
Schadenersatz nach DSGVO: Welche Beträge sind zu erwarten?
Für die betroffenen Facebook-Nutzer, die Schadenersatz fordern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie viel sie tatsächlich erhalten können. Die Rede ist von einem Schadenersatzbetrag von rund 100 Euro pro betroffenem Nutzer gesprochen. Dieser Betrag ist eine Art Pauschale für den immateriellen Schaden, der durch den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten entstanden ist.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen höhere Entschädigungsbeträge zugesprochen wurden. In einigen Urteilen wurden betroffenen Nutzern sogar bis zu 1.000 Euro für immateriellen Schadenersatz zugesprochen. Diese Beträge hängen vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei besonders schwerwiegende Folgen des Datenlecks oder des Missbrauchs persönlicher Daten berücksichtigt werden können.
Facebook und die Bußgelder – Warum betroffene Nutzer nichts davon haben
Trotz der Tatsache, dass Facebook wegen des Datenlecks bereits mehrere hundert Millionen Euro an Bußgeldern gezahlt hat, profitieren die betroffenen Nutzer nicht von diesen Zahlungen. Die Bußgelder gehen an die Aufsichtsbehörden und sollen als Strafe für die unzulässige Datenverarbeitung dienen. Den betroffenen Nutzern wird jedoch keine Entschädigung aus diesen Bußgeldern gezahlt – sie müssen sich auf eigene Anstrengungen verlassen, um Schadenersatz zu erhalten.
Fazit: DSGVO Schadenersatz auch für Facebook-Datenpanne möglich
Die Entscheidung des BGH bedeutet einen wichtigen Schritt in der Durchsetzung der Rechte von Nutzern im digitalen Zeitalter. Auch wenn Facebook bereits mit hohen Bußgeldern belegt wurde, haben betroffene Nutzer weiterhin Anspruch auf Schadenersatz nach der DSGVO. Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten reicht aus, um Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des Schadenersatzes variiert je nach Einzelfall, doch die Rechtslage hat sich klar zugunsten der Nutzer entwickelt. Die Aussicht auf Schadenersatz gibt vielen Nutzern die Hoffnung auf eine angemessene Entschädigung für die Verletzung ihrer Datenschutzrechte. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten von uns prüfen lassen.

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