Ihr Experte für DSGVO-Schadenersatz
Betroffen durch Datenleck oder Datenschutzverstoß?
Erhalten Sie Schadenersatz gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 82 DSGVO haben Sie das Recht auf Schadenersatz:
„Jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.“
Über uns
‚Mein Datenheld‘ hilft Betroffenen bei Datenschutzverletzungen, ihr Recht auf Schadenersatz nach der DSGVO durchzusetzen.
Viele Betroffene erhalten im Fall einer Datenpanne keine Entschädigung, weil sie nicht wissen, dass Ihnen eine solche zusteht oder oder ihnen das Wissen zur Durchsetzung ihres Schadenersatzanspruchs fehlt. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu teuren Anwälten. Unser Geschäftsmodell ist es nicht, mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung von Klient*innen lukrative Mandate für Partnerkanzleien in aussichtslosen Fällen zu generieren.
Unser erfahrenes, juristisch geschultes Team hat Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatz nach der DSGVO und steht Ihnen kompetent zur Seite.
Unsere Dienstleistung
1. Telefonische und schriftliche Beratung
Nutzen Sie unsere telefonische Beratung, um Ihr Anliegen zu besprechen und die Möglichkeiten für eine Schadenersatzforderung gemäß Artikel 82 der DSGVO zu prüfen.
2. Einfacher Prozess
Unser Prozess ist einfach und transparent. Für die Beratung durch ‚Mein Datenheld‘ wird keine Rechtsschutzversicherung benötigt. Wir weisen Ihnen mit unserer Erfahrung die bestehenden Möglichkeiten auf und Sie erhalten einen individuellen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Die rechtlichen Schritte bleiben in Ihrer Hand, wir unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Beispielfälle für DSGVO-Entschädigung:
- Nicht erfüllte oder nicht fristgerecht beantwortete Anträge auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Datenlecks (z. B. Scraping bei Social-Media-Plattformen), Hackerangriffe
- Fehlversendungen (Gesundheitskarte, Jobcenter, Kfz-Behörde, etc.)
- Unbefugte Datenweitergabe
- Verlust von Akten oder Datenträgern mit personenbezogenen Daten, Datendiebstahl
- Rechtswidrige Datenerhebung oder -verarbeitung (z. B. heimliche Videoüberwachung)
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Unsere telefonische Beratung bietet Ihnen eine schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Forderungsschreiben.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr unter 0228/2279910 oder per E-Mail an info@mein-datenheld.de.
Schadenersatzanspruch prüfen:
| 15-Minuten-Paket | 30-Minuten-Paket | Komplett-Paket |
|---|---|---|
| 19 € Grobeinschätzung Ihres Falls |
39 € Detailliertere Prüfung |
89 € 30-Minuten-Paket + Forderungsschreiben |
